Nächster Sieg gegen Strack-Zimmermann. Lobbypuppe der Tötungsindutrie

Lobbypuppe der Tötungsindustrie ging als Meinugsfreiheit beim AG Minden durch, der Richter sah noch nicht mal einen Anfangsverdachts für eine Straftat. Meinungsfreiheit Art.5 Grundgesetz!
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