Wie können Wir Diktatur erkennen?
Was können Wir gegen Diktatur machen? nicht mitmachen!
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Diktatur (von lateinisch dictatura) ist eine Herrschaftsform und beschreibt in der Bundesrepublik Deutschland eine Gewaltherrschaft in einem Ausnahmezustand als Entwicklungsdiktatur für ein „totalitäres“ Regime des Faschismus und des Nationalsozialismus. In der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Leistungs- und Eingreifsverwaltung und somit keine Freiheit für die Menschen.
Als Regierungskriminalität werden in einem totalitären System die Straftaten bezeichnet, die im Auftrag, Tun oder mit Duldung von Regierungen erfolgen. Die Aufklärung und Ahndung derartiger Regierungskriminalität ist durch eine Reihe von außervertraglichen Sachverhalten im öffentlichen Recht erschwert.
Regierungskriminaliät führt in der Regel und ohne Ausnahme zur Menschenrechtverletzung, oder Menschenrechtverletzung ist immer eine Regierungskriminaliät.
In Diktaturen und/oder Staaten, die nicht rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen, ist Regierungskriminalität an der Tagesordnung, da die rechtsstaatlichen Schutzmechanismen nicht bestehen und wirken.
Quelle der Regierungskriminalität in Diktaturen ist typischerweise das durch das jeweilige zur Tatzeit gültige (und von der Diktatur selbst gesetzte) nationale Strafrecht keine Strafbarkeit der Handlungen der Regierung vorsieht (nullum crimen sine lege praevia, nulla poena sine lege (kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz)), und das System sich durch Menschenrechtverletzungen aufrecht hält und finanziert.
In der Bundesrepublik Deutschland ist Menschenrechtverletzung unter Vorsatz kein Straftatbestand. Damit ist bewiesen, daß die Bundesrepublik Deutschland eine verfassungsfeindliche Diktatur ist. (Vollbeweis: BT-Druck 17/12702 – Anlage 6 zum Protokoll 16/80 – Pet 4-16-07-4500-045045).
Gemäß der Erklärung des nds. Justizministeriums in (Dokument 1001 ) vom n. Chr. wird in der Jurisfiktion
• Rechtsprechung ohne Rechtfähigkeit,
• Prozesse ohne Prozeßfähigkeit,
• Klagen ohne Klageberechtigung und Klagebefugnis,
• Schäden ohne Haftbarkeit mit anonymer UN-Verantwortung
fingiert und
• Völkerrecht ohne Zuständigkeit gegen die Verfassungordnung verleumdet.
Diese Handlungen sind strafbar.
Auf die Entäußerungspflicht gegenüber humanitären Organisationen in §§ 8-10 VStGB wird hingewiesen, da Obligation in § 305b BGB vorrangig anzuwenden gilt.
Zuständigkeit:
Gerichthof der Menschen, Balexert Tower, 18, Avenue Louis-Casaï, [CH-1209] GENEVA
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