Verfassungsgericht kippt Ampel-Wahlrechtsreform

Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampel für teilweise verfassungswidrig erklärt. Diese hat eine Abschaffung der Grundmandatsklausel vorgesehen. Dadurch hätten aber nicht alle Stimmen einen gleichen Wert, so die Begründung. Mehr dazu lesen Sie hier:
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