Der Gesetzgeber plant nunmehr im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022, die steuerlichen Bewertungsverfahren für Grundstücke zu überarbeiten und ab dem 1. Januar 2023 am Verkehrswert auszurichten, so dass sich für die Übertragung von Grundvermögen u.a. durch Schenkungen oder Erbschaften deutliche Steuermehrbelastungen ergeben werden.
Erfahren Sie wie sich diese Erbschaft- und Schenkungsteuererhöhung „durch die Hintertür“ auswirkt.
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