Dramatische Erbschaftsteuererhöhung für Grundstücke

Der Gesetzgeber plant nunmehr im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022, die steuerlichen Bewertungsverfahren für Grundstücke zu überarbeiten und ab dem 1. Januar 2023 am Verkehrswert auszurichten, so dass sich für die Übertragung von Grundvermögen u.a. durch Schenkungen oder Erbschaften deutliche Steuermehrbelastungen ergeben werden. Erfahren Sie wie sich diese Erbschaft- und Schenkungsteuererhöhung „durch die Hintertür“ auswirkt. Kontakt: Königer & Partner Steuerberater Mail: info@ Tel: 49 (0)711 960340 00:00 Welcome & Problemstellung 01:01 Intro 01:20 Vorstellung 01:33 Praxisbeispiel 01:42 Beispielfolie 04:20 Kontakt 04:23 Disclaimer 04:26 Outro
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