. - Entschuldigung - Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus - Drittschuld
Drittschuldnerbefreiung durch Drittschuldnererklärung
BOT-SCHAFT - Wir BAUEN DIE ARCHE IN DER SINNES FLUT
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UN-RES 56/83. Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen
Da der Schutz der verfassungrechtlichen Grundlagen vom Staat übernommen und garantiert wird, werden die Menschen über die Zwangsteuern an allen Handlungen des Staaten in einer quasi Aktiengesellschaft mehr oder weniger unfreiwillig, bewußtlos oder unbewußt nicht als Gesellschaft, sondern als Gemeinschaft (bösartig und zwangsweise) beteiligt.
Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts in der Staatenverantwortlichkeit (UN-RES 56/83) zu werten, so daß der Mensch über die Personifikation in die Pflicht für völkerrechtwidrige Handlungen herangezogen wird, wenn Grundrechte und Grundfreiheiten eingeschränkt oder verletzt werden. Wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern, muß der Mensch dann selbst über die Verwendung der Steuern entscheiden können (Art. 20 (4) GG), wenn Mißbrauch vorliegt, weil der Glaube nicht stark genug ist.
Der Glaube und der Wille für das Bewußtsein sowie das Gewissen und der Geist sind frei.
Deswegen tragen Menschen gemäß Völkerstrafrecht die gehörige Aufsicht über die verwendeten Mittel, ob damit öffentliches Recht in der Staatenverantwortlichkeit verletzt wird, da die staatlichen Steuern als “freiwillige Spenden“ behauptet und nicht “freiwillig“, sondern unter Zwang zu leisten sind oder eingezogen werden, denn die rechtwidrige Anwendung von Gewalt ist Terror. Die Terrorfinanzierung ist ein schwerwiegender Straftatbestand (§ 89c StGB).
Terror durch Links- und Rechtsextremismus entsteht durch UN-Rechtextremismus im Systemstaat. Wenn durch Menschenrechtverletzung die öffentliche Ordnung verletzt ist, dürfen Gesetze nicht angewandt werden (Art. 6 EGBGB), so daß die freiwillige oder unfreiwillige Steuerpflicht an dieser Grenze der “Beteiligung“ endet.
Angela MERKEL hat für die geschäftsführende Bundesregierung und die Bundeskanzlei in Art. 65 GG die Obligation per
Postzustellung: RH 00 449 949 3DE und RH 00 449 950 2DE
vom erhalten und nicht widersprochen, denn es gilt im zwingenden Völkerrecht der Kontrahierungschutzzwang und die Schadenminderungschutzpflicht, denn die Menschen-rechtverletzung zu ignorieren oder zu verleumden wäre Volksverhetzung.
Der Bundespräsident hat auch die Schuld stillschweigend anerkannt, denn da gibts nichts zu diskutieren.