ÖFFENTLICH-RECHTLICHE SENDER JUBELN: Verfassungsgericht erhöht Rundfunkbeitrag

Per Verfassungsbeschwerden haben die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland eine Erhöhung der Rundfunkgebühren durchgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe folgte in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung der Argumentation der Anstalten, die dies mit der Rundfunkfreiheit begründet hatten. Die Gebühren steigen nun vorläufig ab 20. Juli um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat. Die Beschwerden der Sender waren durch eine Entscheidung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt ausgelöst worden, die eine Abstimmung des Magdeburger Landtags über die gemeinsam zwischen den Bundesländern beschlossene Steigerung der Rundfunkgebühren im Dezember abgesagt hatte. Die Erhöhung, die Bestandteil eines Gesetzes zur Änderung des Medienstaatsvertrags ist, kann aber erst nach Zustimmung durch sämtliche Landtage in Kraft treten. Durch die Blockade in Magdeburg lag sie daher faktisch auf Eis. In seinem Urteil stellte das Verfas
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