Tricks der Polizei - Nr. 1: Vorladung als Beschuldigter
Vorladung von der Polizei als Beschuldigter.
Die Tricks der Polizei, Nr. 1: Vorladung als Beschuldigter zur Vernehmung am Beispiel “Allgemeiner Verstoß gegen das BtMG“
Konstantin Grubwinkler ist Fachanwalt für Strafrecht und Partner der Kanzlei Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte. Die Kanzlei ist bundesweit auf die Strafverteidigung im #BtMG spezialisiert.
Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte:
Vernehmung als #Beschuldigter durch die #Polizei ist vollkommen freiwillig.
Muss ich zu einer #Vorladung bei der Polizei erscheinen? - Nein!
Die Vernehmung als Beschuldigter und die dazugehörige Vorladung ist vollkommen freiwillig.
Lediglich auf Ladung durch die Staatsanwaltschaft selbst, muss ich dort auch als Beschuldigter erscheinen. Unabhängig davon hat der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren natürlich ein Aussageverweigerungsrecht. Der Beschuldigte kann immer schweigen und das ist auch dringend zu empfehlen.
Wenn ich von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter erhalte, habe ich grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die strategisch sinnvoll sind:
1. Ich sage den Vernehmungstermin ab und mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
2. Ich beauftrage einen Anwalt mit meiner Verteidigung. Der Strafverteidiger wird dann den Termin für mich absagen und mitteilen, dass ich zunächst zum Tatvorwurf schweigen und von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen werden.
#Strafrecht #Deutschland #Rechtsanwalt